Wenn dich ein Unfall oder eine ernste Erkrankung aus der Bahn werfen, hast du nicht nur mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Denn wenn du deine Arbeitskraft verlierst, verabschiedet sich auch dein Gehalt von heute auf morgen. Insbesondere junge Menschen unterschätzen das Risiko, wenn man seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dabei wird jeder vierte Arbeitnehmer im Durchschnitt arbeitsunfähig. Die Berufsunfähigkeit kann also jeden treffen. Ist der Ernstfall erst einmal eingetroffen, gerät man schnell in Existenznot. Hier schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für die Berufsunfähigkeit. Unfälle machen nur einen geringen Anteil der Bewilligungen durch Versicherungsanstalten aus.
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhältst du jeden Monat eine Rente. In der Versicherungspolice wurde bei Abschluss des Vertrages festgelegt, wie hoch diese Rente ausfällt. Die Höhe richtet sich zudem nach deinem Einkommen, welches du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hattest. Und nicht zuletzt spielen auch die Vorgaben des Versicherers eine Rolle, um die Rentenhöhe festzulegen. Häufig besteht die Möglichkeit, bis zu 70 Prozent deines Bruttogehalts zu bekommen, welches dir in Form der monatlichen Rente ausgezahlt wird. Damit dir die Rente auch ausgezahlt wird, musst du einen Leistungsantrag stellen. Im Anschluss wird dein Versicherer eine Leistungsprüfung in die Wege leiten. Unabhängig davon, ob du die Rente aufgrund von körperlichem Verschleiß, einem Unfall oder wegen Krankheit beantragst. Die medizinische Prognose entscheidet darüber, ob du als berufsunfähig oder arbeitsunfähig eingestuft wirst. Hier gibt es einen großen Unterschied. Arbeitsunfähig bist du, wenn du nur vorübergehend nicht in der Lage bist, deiner Tätigkeit nachzugehen.
Sofern sich dein Zustand noch verbessern kann, weil du beispielsweise eine Reha machst, wirst du nicht als berufsunfähig eingestuft. Und das wiederum bedeutet, dass du auch keine Leistungen deines Versicherers ausgezahlt bekommst. Stattdessen erhältst du Krankengeld, welches zunächst vom Arbeitgeber und nach Ablauf von sechs Wochen von der Krankenkasse gezahlt wird. Wenn du gesetzlich versichert bist, hast du in einem Zeitraum von drei Jahren maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Maximal 70 Prozent deines Bruttolohns werden in Form von Krankengeld ausgezahlt. Verzichtest du auf die Berufsunfähigkeitsversicherung und bist nicht mehr in der Lage deiner Tätigkeit nachzugehen, hast du keinen Anspruch auf die Rente. Deshalb ist es wichtig, diese Versicherung abzuschließen, um im Ernstfall den finanziellen Ruin abzuwenden.
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